INFORMATIONEN ZUR BESUCHSREGELUNG
Liebe BesucherInnen und Angehörige,
auf Grundlage der aktuellen Zweiten Verordnung zur Änderung der 9. SARS-CoV-2-EindV mit Bezug auf seit geraumer Zeit stetig steigenden Infektionszahlen und zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus haben wir für unsere Einrichtung folgendes verfügt:
Die Anmeldung Ihres Besuches erfolgt mindestens 4 Tage vorher im entsprechenden Bereich.
Der Zutritt für Besucher darf nur nach erfolgtem PoC-Antigen-Test mit negativem Testergebnis gewährt werden. Dem PoC-Antigen-Test steht ein negativer PCR-Test gleich, der allerdings nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Unsere Aufgabe ist es, unsere Bewohnenden gesund zu erhalten. Daher bitten wir Sie, sich an die notwendigen Vorgaben vom Land zu halten. Beschränken Sie Ihre Besuche bitte auf ein Minimum und nutzen die vorgegebenen Besucherräume bzw. sofern das Wetter es hergibt, unseren Außenbereich. Aufgrund der steigenden und akuten Fallzahlen empfehlen wir während des Lockdowns Heimfahrten soweit wie möglich und wenn nicht zwingend notwendig ausfallen zu lassen.
Rechtsgrundlage: zweite VO zur Änderung der 9._VO_Lesefassung_8.1
– Änderungen vorbehalten –
! Besucher !
Bitte telefonisch UND durch läuten an der Klingelanlage an den Wohnbereichen anmelden,
Besuchsregelung – leichte Sprache 2020_12_01.pdf
Besuchsregelung in den besonderen Wohnformen2020_12_01.pdf
1. Anlegen MNS !
2. warten auf das Personal !
2. Händedesinfektion !
3. eintragen in die Besucherliste !
! Direkter Zutritt zur Wohngruppe ausschließlich mit Mund-Nasen-Schutz und nicht ohne Begleitung des Personals !
Bei Zuwiderhandeln sind die Mitarbeitenden zur Meldung an die Geschäftsleitung/ Krisenstab angewiesen.
Kein Zutritt OHNE Einhaltung dieser Schutzbestimmung.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Versuchen Sie bitte, wenn möglich, jeden Kontakt zu anderen Personen im Sinne unser aller Gesundheit zu vermeiden.
Alle externen Besucher werden, laut der 8. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des LSA vom 15.09.2020, eine neuwertige Mund-Nasen-Schutz Maske von der Einrichtung gestellt bekommen. Der Eintritt mit eigener Mund-Nasen-Schutz Maske ist untersagt.
Wird eine Gefährdung für Bewohner und Mitarbeiter im Zusammenhang eines Besuches erkannt, muss die Einrichtung die Besuchsregeln einschränken oder untersagen.
Wir bitten um Ihr Verständnis
1. Rahmenplan – Hygienemaßnahmen, Land Sachsen-Anhalt 21.08.2020.pdf
2. 8. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des LSA vom 15.09.2020.pdf
3. 2020-10-23_Allgemeinverfügung Salzlandkreis 23.10.2020.pdf
4. 2020-10-26_Allgemeinverfügung Salzlandkreis 26.10.2020.pdf
5. 10-28_Beschluss_BK_mit_MP 28.10.2020.pdf
6. 8. SARS-Co-2-EindV_2_Änderung der Eindämmungsverordnung .pdf
7. 2020_12_15 9. Eindämmungsverordnung .pdf
8. zweite VO zur Änderung der 9._VO_Lesefassung_8.1
Wohnheim für Kinder und Jugendliche
Wohnheim für Kinder und Jugendliche mit wesentlichen geistigen und geistigen und mehrfachen Behinderungen-Leistungstyp 1a/10a Hospitalstraße 4 39444 Hecklingen OT Schneidlingen
Mit Platz für bis zu 20 Personen bietet das 2003 eröffnete Wohnheim optimale Voraussetzungen für eine qualifizierte Betreuung. Im Außenbereich gibt es reichlich Platz zum Spielen. Das Haus ist zweistöckig und mit einem Fahrstuhl ausgerüstet. Auf jeder Etage wohnen 10 Kinder und Jugendliche, die von einem kompetenten Betreuungsteam versorgt werden. Nur wenige Schritte entfernt befinden sich die Katharinenschule sowie die Tiergehege – so gelingt es uns, die Bereiche Wohnen, Leben und Lernen für Menschen mit wesentlichen geistigen Behinderungen optimal zu kombinieren.
Wohnheim für Erwachsene
Wohnheim für Erwachsene mit wesentlichen geistigen und geistigen und mehrfachen Behinderungen – Leistungstyp 2a/11a/12a Hospitalstraße 4 39444 Hecklingen OT Schneidlingen
Gleich nebenan steht das baugleiche Wohnheim für Erwachsene. Auch hier finden 20 Personen Platz und Betreuung nach ihren individuellen Bedürfnissen. Für alle Bereiche unserer Klusstiftung gilt: Wir wenden die modernsten Mittel zur „Unterstützenden Kommunikation“ an. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in diesem Bereich ständig geschult. So können wir vor allem die kommunikativen Fähigkeiten unserer Bewohnerinnen und Bewohner fördern und ihnen einen größtmöglichen Anteil am Alltag ermöglichen.