Coronabestimmungen für die Katharinenschule


04.04.2022 Änderungen aus der 17. Eindämmungsberordnung

Sehr geehrte Eltern und Angehörige,

hier einige Informationen zur Änderung der Regelung des Infektionsschutzes an der Katharinenschule ab dem 4. April:

Mund- Nasen-Schutz:

Der Mund-Nase-Schutz (Maske) entfällt gänzlich.
Das freiwillige tragen einer Mund-Nase-Schutz (Maske) ist Angestellten und Schülern weiterhin gestattet.

Nach Infektion innerhalb einer Klasse wird für 5 Tage am Platz das Tragen eines Mund-Nase-Schutz (Maske) auf freiwilliger Basis empfohlen.

Mindestabstand:

Die Pflicht des Mindestabstandes von 1,5 Metern ist nur noch eine Empfehlung.

Sport- und Musikunterricht:

Einschränkungen im Sport und Musikunterricht sowie die Nutzung von Blasinstrumenten sind aufgehoben.

Testungen:

Zutritt zum Schulgelände und zur Wahrnehmung der Schulpflicht ist Schülerinnen und Schülern sowie den Angestellten nur gestatten, wenn

  • Bis 10. April 2022 mind. drei Tage in der Woche und
  • Vom 19. April bis 24. April 2022 am ersten Unterrichtstag nach Ferien und an einem weiteren Schultag dieser Woche vor Unterrichtsbeginn und unmittelbar nach Betreten des Schulgebäudes eine schriftliche oder elektronische Bescheinigung über ein negatives Testergebnis mittels PCR-Test (nicht älter als 24 Stunden) oder PoC-Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24h) einer Zertifizierten Niederlassung (Testzentrum/ Apotheke/ Arzt) vorlegen.

Weiterhin können Schülerinnen, Schüler und Schulpersonal unter Aufsicht einen von der Schule anzubietenden und zugelassenen Antigen-Selbsttest in der Schule vom Fachpersonal durchführen lassen.

Nach dem 24.April 2022 entfällt die allgemeine Testpflicht.

Weitere Anordnungen der örtlich zuständige Gesundheitsämter sind weiterhin zu beachten.

Alle Test Kits/ Selbsttest können nach dem 24. April 2022 weiterhin den Schülerinnen und Schüler die im Laufe eines Schultags Erkältungssymptome entwickeln angeboten werden.

Hygieneregeln (Husten – Niesetikette, regelmäßiges Händewaschen, infektionsgerechtes Lüften) werden hinsichtlich der immer noch hohen Inzidenzen als sehr wichtig erachtet.

Diese Neuregelungen stehen vor allem unter der Eigenverantwortung jeder einzelnen Person, Lehrkraft, päd. Mitarbeiter, Schülerinnen, Schüler und der Eltern.

Auf diesem Wege wünschen wir Ihnen und Ihrer Familie ein schönes und gesegnetes Osterfest.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.


Den aktuellen Hygieneplan der Katharinenschule
finden Sie hier: Hygieneplan.pdf

Rechtsgrundlage:





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