Coronabestimmungen in anderen Bereichen der Klusstiftung
! Besucher !
Bitte telefonisch UND durch läuten an der Klingelanlage an der Tagesförderung anmelden,
1. Anlegen MNS !
2. warten auf das Personal !
2. Händedesinfektion !
! Direkter Zutritt zur Tagesförderung ausschließlich mit Mund-Nasen-Schutz und nicht ohne Begleitung des Personals !
Bei Zuwiderhandeln sind die Mitarbeitenden zur Meldung an die Geschäftsleitung/ Krisenstab angewiesen.
Kein Zutritt OHNE Einhaltung dieser Schutzbestimmung.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Änderungen ergeben sich aus der 17. Eindämmungsberordnung in der Tagesförderung und alle anderen Bereiche:
- Die Maskenpflicht ist für unsere Klienten aufgehoben.
- Die PoC-Testungen unserer Klienten erfolgt wie bekannt à bei Rückkehr von Heimfahrten, bei Verdacht auf eine Covid-Infektion oder wenn unsere Klienten eine PoC-Testung wünschen. Die Außenwohngruppen und das ABW haben eine gesonderte Teststrategie, welche weiter bestehen bleibt.
- Besucher dürfen weiterhin nur mit einem negativen Testergebnis die Einrichtung betrete. Diese Tests werden von der Klusstiftung gestellen. Besucher müssen nicht getestet werden, wenn bereits ein negatives Testergebnis (nicht älter als 24h), ein Genesenen-Nachweis oder ein vollständiger Impfnachweis vorgelegt werden kann.
- Das Betreten der Wohngruppe ist ausschließlich mit medizinschen Mund-Nasen-Schutz und nicht ohne Begleitung des Personals gestattet. Eine neuwertige Mund-Nasen-Schutz Maske wird von der Einrichtung gestellt. Der Eintritt mit eigener Mund-Nasen-Schutz Maske ist untersagt. Bei Zuwiderhandeln sind die Mitarbeitenden zur Meldung an die Geschäftsleitung/ Krisenstab angewiesen.
- Beschränken Sie Ihre Besuche bitte auf ein Minimum und nutzen die vorgegebenen Besucherräume bzw., sofern das Wetter es hergibt, unseren Außenbereich.
- Wird eine Gefährdung für Bewohner und Mitarbeiter im Zusammenhang eines Besuches erkannt, muss die Einrichtung die Besuchsregeln einschränken oder untersagen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Rechtsgrundlage:
- Erklärung der Landesregierung von Sachsen-Anhalt
- 06_12_2022_pressemitteilung_eindaemmungsverordnung-laeuft-aus
- weitere Infomationen zu Corona über Webseite des Landes Sachsen- Anhalt